Zürcher Kantorei zu Predigern
Austrittsrichtlinie

Mithilfe der Austrittsrichtlinie will die Zürcher Kantorei die Altersdurchmischung der aktiven Mitglieder langfristig sichern. Die Richtlinie berücksichtigt den Wunsch der Chormitglieder nach einer klaren Altersgrenze sowie nach einer Begleitung des Austritts durch den musikalischen Leiter.

1.
Der altersbedingte Austritt aus der Kantorei erfolgt bei den Frauen im Alter zwischen 64 und 67 Jahren, bei den Männern im Alter zwischen 69 und 72 Jahren.

2.
Zu Anfang dieser Phase (also mit 64 bzw. 69 Jahren) wird ein Vorsingen beim musikalischen Leiter vereinbart.

3.
Der musikalische Leiter plant aufgrund dieses Vorsingens zusammen mit der/dem Vorsingenden einen Austrittszeitpunkt oder -zeitraum (z.B. innerhalb eines Jahres, vor dem nächsten sehr anspruchsvollen Projekt, erst am Ende der Phase, etc.). 

4.
Im Einzelfall kann der musikalische Leiter eine Sängerin/einen Sänger bitten, am Ende der Austrittsphase (also mit 67 bzw. 72 Jahren) noch einmal vorzusingen, um je nach Bedarf des Chores über eine mögliche Verlängerung der aktiven Mitgliedschaft zu entscheiden.

5.
Übergangsregelung: Jedes aktive Chormitglied, das bei Inkrafttreten der neuen Austrittsrichtlinie (September 2009) bereits 64 bzw. 69 Jahre oder älter ist, darf sich, wenn sie/er das möchte, ohne Vorsingen oder Gespräch mit Johannes innerhalb der nächsten 3 Jahre selber einen Zeitpunkt für den Austritt wählen.

Juni 2009

Aktualisiert: 31.08.2011

© Evangelische Singgemeinde ESG - www.kantorei.ch - Übersicht - Impressum
Webmaster: Thomas Lüthi, tomogramm.ch Webdesign Bern