Die Aufgaben der Berner Kantorei sind anspruchsvoll und vielseitig: Vesperreihe, Gottesdienste und Konzertprojekte.
Wir werden von der evangelisch-reformierten Gesamtkirchgemeinde Bern massgeblich unterstützt; die Mitwirkung in Vespern und Gottesdiensten gehört deshalb zu den zentralen Aufgaben der Kantorei.
Wir sind deshalb an Sängerinnen und Sängern interessiert, welche sich über einen längeren Zeitraum engagieren wollen.
Wir arbeiten mit der Zürcher Kantorei zusammen; Proben und gemeinsame Konzerte finden deshalb auch in Zürich statt.
Interessierten Sängerinnen und Sängern geben wir die Möglichkeit, an unseren Aktivitäten, unter Umständen auch nur an einem spezifischen Projekt, teilzunehmen. Nach zwei bis drei Proben findet ein Vorsingen beim musikalischen Leiter statt. Etwa nach einem halben Jahr erwarten wir den Eintritt in die ESG.
Stimmliche Erfahrung
Fähigkeit, Noten zu lesen (einfache Stücke vom Blatt zu singen)
Fähigkeit zu selbständigem Üben (mit einem Instrument)
Für neue Sängerinnen und Sänger gilt in der Regel die Altersgrenze 50.
Angesichts der beschränkten Probenzeit ist es wichtig, möglichst alle Proben zu besuchen und insbesondere bei den Vespern mitzusingen.
Wer nicht mindestens die Hälfte der Vespern mitsingen kann, hat dies mit dem Vorstand zu besprechen (Ansprechperson ist die Präsidentin / der Präsident).
Für jede Konzertperiode wird eine Präsenz- und Absenzenliste aufgelegt. Darin verpflichtet oder entschuldigt man sich für Proben, Vespern, Gottesdienste und Konzerte.
Generalprobentermine und gelegentliche Probenwochenenden sind obligatorisch.
Bei Problemen mit obligatorischen Terminen soll der musikalische Leiter oder die Präsidentin/der Präsident kontaktiert werden.
Die Präsenz wird von der Mitgliederbetreuung kontrolliert.
Ein Austritt oder ein Pausieren soll mindestens 1 Monat vor dem nächsten Projekt dem musikalischen Leiter und dem Mitgliederbetreuer / der Mitgliederbetreuerin mitgeteilt werden.
Die Inhalte einer nichtbesuchten Probe werden selbständig nachgearbeitet und im Anschluss an die nächste Probe mit dem musikalischen Leiter auf den aktuellen Stand gebracht.
Auch die individuelle Entwicklung der Stimme durch regelmässige Stimmbildung wird erwartet (mindestens 4 Stunden Stimmbildung alle 2 Jahre). Stimmbildungslektionen können bei unserer/m eigenen Stimmbildnerin / Stimmbildner besucht werden.
Für normale Vespern: Tenue frei, rotes Mäppli.
Für Konzerte, Kantaten-Vespern, Chorraum-Vespern und Gottesdienste: Tenue schwarz, rotes Mäppli; bei Konzerten in Zürich zusätzlich ein rotes Accessoire.
Die ESG-Mitglieder bezahlen einen selbst bestimmten individuellen Jahresbeitrag im Bereich von 0.5% des Brutto-Einkommens. Der minimale Jahresbeitrag beträgt 200.- Franken.
Die Reisekosten zu den Proben und Konzerten gehen zu Lasten der Mitglieder.
Bei finanziellen Notlagen kann Unterstützung bei der Mitgliederbetreuung angefordert werden.
(Stand: Januar 2010)
Aktualisiert: 05.04.2012
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